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Ist Feuerwerk privat erlaubt?

Feuerwerk zählt für viele zu Silvester, und auch bei besonderen Anlässen erfreuen sich die bunten Lichter und Effekte großer Beliebtheit. Doch was ist eigentlich erlaubt, wenn man als Privatperson Feuerwerk zünden möchte? Besonders in Berlin gibt es klare Regelungen, die den Umgang mit Feuerwerk betreffen. Hier ist eine Übersicht, was erlaubt ist und welche Bestimmungen beachtet werden müssen.

Feuerwerk an Silvester

In Berlin dürfen Privatpersonen ab 18 Jahren Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) nur an Silvester selbst frei zünden. Die freigegebene Zeitspanne erstreckt sich von 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 07:00 Uhr. In diesem Zeitraum ist es erlaubt, auf öffentlichen und privaten Flächen Silvesterfeuerwerk zu zünden. Kategorie-2-Feuerwerk umfasst die beliebten Effekte wie Raketen, Batterien und Böller, die jedoch eine stärkere Knallwirkung haben und daher ausschließlich von Volljährigen abgebrannt werden dürfen.

Feuerwerk außerhalb von Silvester

Wer außerhalb des zulässigen Silvesterzeitraums Feuerwerk zünden möchte, muss wissen, dass das Abbrennen von Kategorie-2-Feuerwerk in Berlin streng reguliert ist. Zwischen dem 1. Januar, 07:00 Uhr, und dem 31. Dezember, 18:00 Uhr ist das Abbrennen grundsätzlich verboten – unabhängig davon, ob es sich um öffentliches oder privates Gelände handelt. Wer also für Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen Feuerwerk plant, muss eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.

Ausnahmegenehmigung für besondere Anlässe

Für besondere Anlässe wie Geburtstage, Jubiläen oder Hochzeiten gibt es die Möglichkeit, eine Freistellung vom Abbrennverbot zu beantragen. Dafür ist ein Antrag beim Ordnungsamt erforderlich. Die Genehmigung ermöglicht es, ein kontrolliertes und sicheres Feuerwerk auch außerhalb der Silvesterzeit abzuhalten. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung muss vollständig ausgefüllt und mindestens 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerkstagbeim Ordnungsamt eingereicht werden.

Falls der geplante Abbrennort in der Nähe einer Bundeswasserstraße, einer Eisenbahnanlage oder eines Flughafens liegt, sollte der Antrag mindestens vier Wochen vorab eingereicht werden. Dies gibt den Behörden ausreichend Zeit zur Prüfung der Sicherheitsbestimmungen. Zum Antrag muss eine maßstabsgetreue Skizze des Abbrennplatzes eingereicht werden, die die Abstände zu umliegenden Gebäuden und Hindernissen zeigt.

Sicherheitsauflagen und Vorbereitung für das Abbrennen von Feuerwerk

Wer eine Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk erhalten hat, muss einige Sicherheitsvorkehrungen beachten. Diese Anforderungen dienen dazu, Unfälle und Schäden zu vermeiden und das Feuerwerk sicher und verantwortungsbewusst abzubrennen. Einige der wichtigsten Bestimmungen sind:

  1. Sicherheitsabstand und Absicherung: Die Abbrennstelle muss einen Mindestabstand von 10 Metern in alle Richtungen einhalten, und der Bereich sollte mit Flatterbändern oder anderen Absperrungen vor unbefugtem Zutritt geschützt werden.
  2. Anwesenheitspflicht: Während des Abbrennens des Feuerwerks müssen mindestens zwei volljährige Personenanwesend sein. Dies ist notwendig, um bei Bedarf schnell eingreifen zu können und die Sicherheit zu gewährleisten.
  3. Genehmigung des Grundstückseigentümers: Wenn das Feuerwerk auf privatem Gelände gezündet wird, das nicht dem Antragsteller gehört, ist eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich.
  4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Eine aktuelle Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden, die im Schadensfall greift.
  5. Geeignete Löschmittel: Es ist erforderlich, Löschmittel bereitzuhalten, um im Notfall eingreifen zu können.
  6. Spezielle Zeitvorgaben je nach Saison: Während der Sommermonate (März bis Oktober) darf das Feuerwerk bis 22:30 Uhr, in den Monaten Mai bis Juli bis 23:00 Uhr, abgebrannt werden. In den Wintermonaten (November bis Februar) ist das Zünden nur bis 22:00 Uhr erlaubt.

Besondere Rücksichtnahme auf Umgebung und Anlieger

In Wohngebieten, insbesondere in der Nähe von besonderen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Theatern, sind erhöhte Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Es muss ein ausreichender Abstand zu diesen Gebäuden eingehalten werden, um Lärmbelästigung und Gefährdungen zu vermeiden. Ausnahmen sind möglich, sofern eine schriftliche Zustimmung der Anwohner vorliegt.

Hinweise zum sicheren Abbrennen

Um Unfälle zu vermeiden und das Feuerwerk sicher durchzuführen, sollten alle gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Dazu zählen unter anderem die aufgedruckten Sicherheitshinweise der Feuerwerkskörper und das Einhalten der festgelegten Abstände. Zudem sollte die Abbrennstelle während des Feuerwerks von unbefugten Personen freigehalten werden, und das Abbrennen selbst muss so erfolgen, dass Schäden jeglicher Art vermieden werden.

Die Berliner Feuerwehr stellt zusätzliche Sicherheitshinweise zur Verfügung, die ebenfalls beachtet werden sollten, um das Feuerwerk so sicher wie möglich zu gestalten. Gerade in urbanen Gebieten ist es wichtig, vorsichtig und verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen.

Fazit

In Berlin ist das Abbrennen von Feuerwerk streng geregelt und nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Während an Silvester ein festgelegter Zeitraum für das Abbrennen von Kategorie-2-Feuerwerk besteht, sind Feuerwerke außerhalb dieses Zeitraums nur mit Genehmigung des Ordnungsamtes gestattet. Für alle, die ein Feuerwerk zu einem besonderen Anlass planen, ist daher eine gründliche Vorbereitung erforderlich – vom rechtzeitigen Einreichen des Antrags bis hin zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften vor Ort.

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